Mit INORIS Immobilienmakler rechtlich
sicher zum Energieausweis
Der Energieausweis gibt Käufern und Mietern auf einen Blick Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie – vergleichbar mit dem Farbspektrum bei Haushaltsgeräten. Er zeigt sofort, in welcher „Verbrauchsklasse“ ein Gebäude liegt.
Für Eigentümer entstehen daraus jedoch Pflichten:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden muss. Zudem müssen zentrale Energiedaten – etwa Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Ausweistyp – bereits in Inseraten erscheinen.
Für Eigentümer entstehen daraus jedoch Pflichten:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden muss. Zudem müssen zentrale Energiedaten – etwa Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Ausweistyp – bereits in Inseraten erscheinen.
Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir den gesamten Prozess: Wir prüfen bestehende Energieausweise, veranlassen bei Bedarf eine Neuausstellung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen in Exposés, Anzeigen und während der Vermarktung eingehalten werden. So wird Ihre Immobilie transparent und gesetzeskonform präsentiert.
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir den gesamten Prozess: Wir prüfen bestehende Energieausweise, veranlassen bei Bedarf eine Neuausstellung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen in Exposés, Anzeigen und während der Vermarktung eingehalten werden. So wird Ihre Immobilie transparent und gesetzeskonform präsentiert.
Die zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Energiewerten der letzten drei Jahre und zeigt, wie viel Energie im Alltag tatsächlich benötigt wurde. Er bildet daraus einen durchschnittlichen Verbrauchswert.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dämmqualität, Zustand von Fenstern, Außenwänden und Decken sowie die Heizungsanlage werden bewertet, um den rechnerischen Energiebedarf des gesamten Objekts zu ermitteln und auf die Wohneinheiten zu übertragen.
Ein Energieausweis darf grundsätzlich nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Energiewerten der letzten drei Jahre und zeigt, wie viel Energie im Alltag tatsächlich benötigt wurde. Er bildet daraus einen durchschnittlichen Verbrauchswert.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dämmqualität, Zustand von Fenstern, Außenwänden und Decken sowie die Heizungsanlage werden bewertet, um den rechnerischen Energiebedarf des gesamten Objekts zu ermitteln und auf die Wohneinheiten zu übertragen.
Ein Energieausweis darf grundsätzlich nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden.
INORIS Immobilienmakler kümmert sich um alles –
rechtssicher und zuverlässig
Damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind, arbeitet INORIS Immobilienmakler mit erfahrenen Energieexperten zusammen und sorgt dafür, dass Sie einen vorschriftsmäßigen Energieausweis erhalten.
Erteilen Sie uns einen Alleinauftrag, übernehmen wir – sofern kein gültiger Ausweis vorhanden ist – die Erstellung kostenlos für Sie.
Während der gesamten Vermarktung achten wir darauf, dass alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt werden und Ihre Immobilie vollständig gesetzeskonform präsentiert wird.
Erteilen Sie uns einen Alleinauftrag, übernehmen wir – sofern kein gültiger Ausweis vorhanden ist – die Erstellung kostenlos für Sie.
Während der gesamten Vermarktung achten wir darauf, dass alle Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt werden und Ihre Immobilie vollständig gesetzeskonform präsentiert wird.
