AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass derVertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGBgelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahmeunserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallendenProvisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat derVertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragsparteimit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieterstammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daherunseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Immosites e.K.(INORIS Immobilienmakler) haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafterVerletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeitenbetreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kundeuns für die hierdurch entstehenden Schäden.
4. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungsund/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kundeist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs-und/ oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einenDritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
5. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie dieVertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntniswährend der Laufzeitdes Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertragauf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen,wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde.
1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahmeunserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallendenProvisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat derVertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragsparteimit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieterstammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daherunseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Immosites e.K.(INORIS Immobilienmakler) haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafterVerletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeitenbetreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kundeuns für die hierdurch entstehenden Schäden.
4. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungsund/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kundeist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs-und/ oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einenDritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
5. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie dieVertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntniswährend der Laufzeitdes Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertragauf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen,wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde.
Die Auskunftsverpflichtung wird nichtdadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
7. Ein Provisionsanspruch von Immosites e.K. (INORIS Immobilienmakler) besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eineszeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabeivor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
8. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen,wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestrittenoder rechtskräftig tituliert sind.
9. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätigzu werden.
10. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteiendes Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruchnicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenhiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelungersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
12. Die Haftung des Maklers ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt, sofern kein Schaden an Leben oderGesundheit des Kunden vorliegt. § 5 Geldwäscheprävention Im Rahmen der Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages sind wirgemäß Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter sowie der wirtschaftlich Berechtigtenfestzustellen und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind gemäß § 11 GWG verpflichtet, uns bei der Erfüllung dieser gesetzlichenPflichten zu unterstützen.
13. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,in dem die anspruchsbegründende Handlung vorgenommen wurde. Sofern gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einerkürzeren Verjährungsfrist führen, gelten diese.
14. Sofern Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, ist der Firmensitz des Maklers als Erfüllungsortund Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
15. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbraucherhaben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch wederbereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7. Ein Provisionsanspruch von Immosites e.K. (INORIS Immobilienmakler) besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eineszeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabeivor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
8. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen,wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestrittenoder rechtskräftig tituliert sind.
9. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätigzu werden.
10. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteiendes Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruchnicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenhiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelungersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
12. Die Haftung des Maklers ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt, sofern kein Schaden an Leben oderGesundheit des Kunden vorliegt. § 5 Geldwäscheprävention Im Rahmen der Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages sind wirgemäß Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien, deren Vertreter sowie der wirtschaftlich Berechtigtenfestzustellen und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind gemäß § 11 GWG verpflichtet, uns bei der Erfüllung dieser gesetzlichenPflichten zu unterstützen.
13. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,in dem die anspruchsbegründende Handlung vorgenommen wurde. Sofern gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einerkürzeren Verjährungsfrist führen, gelten diese.
14. Sofern Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, ist der Firmensitz des Maklers als Erfüllungsortund Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
15. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbraucherhaben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch wederbereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
